Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte bei jedem Ein- und Auszug zur Anwendung kommen. Es ist weit mehr als nur ein notwendiges Übel oder lästige Formalie. Von dem richtigen Anfertigen eines Protokolls für die Übergabe einer Wohnung profitieren alle Beteiligten. Im Folgenden erkläre ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel aus Berlin, warum dieses Dokument so wichtig ist.
Vorteile während der gesamten Mietdauer
Die Vorteile eines solchen Protokolls, das beim Einzug erstellt wurde, machen sich nicht nur beim Auszug bemerkbar, sondern auch bereits während der Mietzeit. Selbst wenn Sie die Wohnung bereits während der Besichtigung angesehen haben, ist beim Einzug noch Gelegenheit, Schäden zu entdecken und ggf. vom Vermieter die Beseitigung dieser zu verlangen.
Auf jeden Fall gehören Mängel in das Übergabe-Protokoll eintragen. Der Rechtsklarheit dient ein zusätzlicher Vermerk, dass Sie sich Ihre Gewährleistungsrechte vorbehalten. Ohne diesen Nachweis ist eine spätere Mietminderung schwieriger durchzusetzen. Im Falle eines Auszugs dient das Wohnungsübergabeprotokoll als Nachweis, dass Schäden an der Wohnung nicht während der Mietzeit entstanden sind. Dadurch verhindern Sie, dass der Vermieter Sie für die Schäden haftbar machen kann.
Was sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll beinhalten?
Es gibt keine gesetzliche Normierung für das Wohnungsübergabeprotokoll und damit auch nicht für seinen Inhalt. Doch immer dann, wenn der Mieter und der Vermieter über Kosten, Reparaturen oder auch über die Anzahl der zurückzugebenden Schlüssel streiten, ist eine fehlende oder unvollständige Dokumentation der Grund. Ein aussagekräftiges Wohnungsübergabeprotokoll beugt solchen Auseinandersetzungen vor. Folgende Inhalte sollten aufgenommen werden:
Sämtliche Zählerstände an Heizkörpern, Stromzählern und Wasseruhren
- Mängel, am besten durch Fotos dokumentiert
- Anzahl an übergebenen Schlüsseln
- Zustand der Wände hinsichtlich Anstrich, Tapete
- Abreden, insbesondere Regelungen zu Renovierungen oder Reparaturen
Bei einem Einzug lassen Sie Ihren Mietvertrag günstig von einem Anwalt für Mietrecht in Berlin prüfen. Das gilt auch für Eigentumswohnungen, bei denen ein Anwalt für WEG-Recht in Berlin hilfreich ist.
Wie gehe ich bei der Erstellung des Wohnungsübergabeprotokolls vor?
Der richtige Zeitpunkt für das Protokoll ist der Tag des Ein- und Auszugs. Alle Möbel sollten aus der Wohnung heraus geräumt sein. Auch Renovierungsarbeiten sollten zum Zeitpunkt des Wohnungsübergabeprotokolls abgeschlossen ein. Als ausziehender Mieter ist die gemeinsame Übergabe auch deshalb wichtig, damit Sie die Mietkaution möglichst schnell zurückerhalten. Bereiten Sie sich auf die Übergabe gut vor, zum Beispiel durch eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht in Berlin. Prüfen Sie vor dem Übergabetag:
- Ist die Wohnung leer?
- Ist die Wohnung sauber?
- Sind Wasser- und Gashähne zugedreht?
Können Schäden auch nachträglich ins Übergabe-Protokoll aufgenommen werden?
Es kann vorkommen, dass trotz einer gemeinsam durchgeführten Übernahme einschließlich Wohnungsübernahmeprotokoll Schäden erst nach dem Einzug des Mieters entdeckt werden. Diese Mängel sind daher nicht im Übergabe-Protokoll aufgelistet. Gleichwohl kann der Mieter bei schwerwiegenden Mängeln vom Vermieter verlangen, dass dieser die Schäden behebt. Schwerwiegend sind zum Beispiel Schimmelbefall, nicht funktionierende Heizungen und Leitungen. Gerade die Letztgenannten fallen meist erst nach dem Einzug auf. Hier ist der Vermieter verpflichtet, die Schäden auf seine Kosten zu beheben.
Was ist mit kleineren Schäden? Dies können zum Beispiel ein Kratzer auf dem Parkett oder defekte Fliesen sein. Solche kleineren Schäden muss der Mieter immer dann akzeptieren und hinnehmen, wenn sie nicht im Wohnungsübergabeprotokoll aufgelistet wurden.