Wir alle hören gerne Musik – und viele Menschen sind auch selbst begabte Musiker oder möchten einer werden. Doch wer innerhalb seiner eigenen vier Wände in einer Mietwohnung ein Instrument spielen möchte, sollte einige Dinge beachten. Nicht jeder Nachbar ist dazu bereit, über mehrere Stunden oder Tage hinweg dieselben Töne immer wieder zu hören – zumal auch im Interesse der Wohngemeinschaft vereinbarte Regeln wie die Ruhezeit zu beachten sind. Was genau das für Sie als Musiker oder Nachbar bedeutet, erkläre ich, Uwe Heichel, Anwalt für Mietrecht und WEG-Recht, Ihnen hier.
Welche Regeln gelten für das Musizieren in einer Mietwohnung?
Egal, ob als beruflicher Künstler oder Hobby-Musiker: das Musikmachen soll gleichermaßen angenehm für den Musikmachenden und die Nachbarschaft gestaltet werden und ist ebenso erlaubt, wie das Musikhören. Das mehrstündige Proben sollte vor allem dann möglich sein, wenn der Künstler seinem Beruf nachkommt und für Auftritte probt oder Musikunterricht gibt. Aber auch Schüler, die am Unterricht teilnehmen, sollten für längere Zeit proben dürfen. Inwiefern das Musizieren erlaubt ist, hängt von einigen Faktoren ab. Hinzu kommt die Einhaltung gewisser Gepflogenheiten:
- RuhezeitenDie in Deutschland geltende Ruhezeit liegt zwischen 22 und 6 Uhr sowie mittags zwischen 12 und 15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt ganztägig die Einhaltung von Ruhe. Wie auch für handwerkliche Arbeiten oder Tätigkeiten im Haushalt geltend, sollte in dieser Zeit nicht musiziert werden. Wer es dennoch tut, kann wegen Ruhestörung angezeigt werden.
- Instrumentenart & ProbedauerDie Art des Instruments ist maßgebend für die erlaubte Probedauer. Während das Klavierspielen von den Nachbarn oftmals als angenehm empfunden wird und für längere Zeit erlaubt ist, darf das Schlagzeug nur für eine geringere Stundenanzahl gespielt werden. Generell gilt eine erlaubte Durchschnittsdauer von 2 bis 3 Stunden Musizieren am Tag.
- UmgebungAuch die Umgebung trägt zum erlaubten Umfang des Musizierens bei. Befinden sich in Ihrer Nachbarschaft viele Kleinkinder, die noch Mittagsschlaf halten, oder viele Senioren, die ebenfalls mehr Ruhe benötigen, kann sich dies auf das Musizieren auswirken. Hinzu kommt die Hellhörigkeit Ihrer Wohnung, die entsprechend viel oder wenig Geräusche nach außen lässt.
- Mietvertrag / HausordnungSichern Sie sich durch konkrete Absprachen im Mietvertrag mit Ihrem Vermieter ab und musizieren Sie im Rahmen der geltenden Hausordnung.
Ist ein komplettes Verbot zulässig?
Grundsätzlich gilt: Ein komplettes Verbot ist stets unzulässig, da das Musizieren als Freizeitbeschäftigung gestattet werden muss und ein Verbot für berufliche Musiker untragbar wäre. Halten sich die Musiker an die geltenden Regeln in Bezug auf die Hausordnung und machen immer außerhalb der Ruhezeiten in normaler Lautstärke Musik, ist dies erlaubt.
Gibt es Ausnahmen für Berufsmusiker?
Grundsätzlich werden keine Unterschiede zwischen Berufsmusikern und Hobby-Musikern gemacht, da beide ihrer beruflichen Tätigkeit oder Freizeitbeschäftigung nachgehen dürfen sollen. Berufsmusiker, die aufgrund ihrer Anstellung nicht vom täglichen Musik machen absehen können, sollten sich durch bestimmte Klauseln im Mietvertrag absichern, die Ihnen das Musizieren zugestehen. Im besten Fall gehen Sie beim Einzug mit den Nachbarn ins Gespräch und informieren sie über Ihre Tätigkeit. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, nutzt moderne Systeme, die die Lautstärke des Instruments dämpfen oder spielt mit Kopfhörern.